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AusBildung bis 18

Die Ausbildung bis 18 ist eine Art Sicherheitsnetz. Die meisten Mädchen und Burschen machen nach der Pflichtschule eine Lehre oder gehen weiter in die Schule. Einige Jugendliche aber brechen die Schule oder Lehre ab, machen eine Hilfsarbeit oder auch einfach gar nichts. 

Weil eine weiterführende Ausbildung wichtig ist, hat die österreichische Bundesregierung eine Verpflichtung daraus gemacht.

Was passiert, wenn es noch keinen Plan gibt

Die Koordinierungsstelle Steiermark AusBildung bis 18 nimmt Kontakt mit deinen Eltern auf. Bei Ausbildungsabbruch wird gemeinsam mit dir und dem AMS oder dem Jugendcoaching ein Perspektiven- oder Betreuungsplan erstellt. Dieser enthält deine nächsten Schritte auf dem Weg zu deiner Ausbildung - auch hier gibt es Unterstützung. Wenn trotz allem kein Kontakt zustande kommt, können über deine Eltern Verwaltungsstrafen verhängt werden - aber das ist die allerletzte Konsequenz, die Unterstützung steht immer an erster Stelle!

Wie die AusBildungspflicht erfüllt werden kann

Nach dem Ende der Pflichstschule und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr MUSS eine weiterführende Schule oder Ausbildung gemacht werden. Wenn du schon vor deinem 18. Geburtstag eine weiterführende Schule oder Ausbildung abschließt, endet die Ausbildungspflicht für dich.

Die AusBildungspflicht kann erfüllt werden durch...

  • den Besuch einer weiterführenden Schule: AHS, BMS oder BHS und Privatschulen, Schule für (psychiatrische) Gesundheits- und Krankenpflege, Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege, Schule für medizinische Assistenzberufe, Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst, Schule für Land- und Forstwirtschaft
  • eine Lehrausbildung: Lehre, verlängerte Lehre, Teilqualifizierung, Überbetriebliche Ausbildung
  • Ausbildung in einem Pflegehilfelehrgang in einer zahnärztlichen Assistenz, zum/zur medizinischen Masseur/-in, zum/zur Heilmasseur/-in, zum/zur Rettungssanitäter/-in sowie zum/zur Notfallssanitäter/-in
  • Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf zum/zur Diplom-Sozialbetreuer/-in,  zum/zur Fach-Sozialbetreuer/-in, zum/zur Heimhelfer/-in
  • Teilnahme an einem anerkannten Kurs, der auf eine weiterführende Schule oder Ausbildung vorbereitet. Es muss ein Perspektiven- oder Betreuungsplan vorliegen, der den Nutzen dieses Angebots für den Burschen oder das Mädchen dokumentiert.
  • Teilnahme an einem Sprachkurs für Jugendliche, die besondere Förderung in der deutschen Sprache brauchen. Der ausschließliche Besuch eines Sprachkurses ist aber nur mit Perspektiven- oder Betreuungsplan möglich.
  • Teilnahme an einem Angebot für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, die die Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt erleichtert.
  • Teilnahme an Angeboten und Programmen der außerschulischen Jugendarbeit, die eine Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu muss ein Perspektiven- oder Betreuungsplan erstellt werden.
  • Besuch von Schulen oder Ausbildungen im Ausland, wenn diese mindestens gleichwertig mit vergleichbaren österreichischen Schulen oder Ausbildungen sind oder wenn diese in Österreich nicht angeboten werden, und wenn dadurch kein Nachteil für die Jugendlichen zu erwarten ist.
  • Teilnahme an einer Offiziers- oder Unteroffiziersausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstes oder eines Dienstverhältnisses beim Bundesheer.

1 Beispiel aus der Praxis

Oliver (16): Kindergartenpädagoge statt Hilfsarbeiter
Der 16-jährige Oliver verfügt über einen Pflichtschulabschluss und hat für 1 Jahr eine weiterführende Schule besucht. Die Schule hat er jedoch abgebrochen, um im Geschäft seiner Familie auszuhelfen.
Nach 4 Monaten bemerkt die Koordinierungsstelle (KOST), dass Oliver keine Ausbildung oder Schule macht. Daraufhin schreibt die KOST Olivers Eltern einen Brief, in dem sie darauf hinweist, dass Oliver der Ausbildungspflicht unterliegt und jugendliche Hilfsarbeit nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Die Eltern verstehen, dass ihr Sohn nicht als Hilfsarbeiter arbeiten darf, sondern eine weiterführende Schule oder Ausbildung machen muss, bis er 18 ist. Oliver meldet sich bei der KOST, und diese vermittelt Oliver an das zuständige AMS. Dort erstellt eine Beraterin gemeinsam mit Oliver einen persönlichen Betreuungsplan, der auf seine Wünsche und Interessen genau eingeht.

Durch die Zusammenarbeit mit Oliver wird der AMS-Beraterin schnell klar, dass der Jugendliche eigentlich gerne in einem Kindergarten arbeiten möchte. Die AMS-Beraterin erkennt, dass Oliver das nötige Potenzial für eine Ausbildung zum Kindergartenpädagogen hat und kontaktiert die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP). Dort kann Oliver wenig später eine Aufnahmeprüfung absolvieren.


Weitere Informationen über die AusBildungspflicht finden sich auf der Seite der "Koordinierungsstelle der Ausbildung bis 18 Steiermark".

 

 
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