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Tipps & Infos beim Ferien- und Nebenjob!

• Ferien- und Nebenjob •

Der Ferienjob

  • ein ganz normales Arbeitsverhältnis in den Ferien

  • erst ab Vollendung der Schulpflicht und des 15. Lebensjahres (ab deinem 15. Geburtstag) erlaubt

  • Es gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Kollektivvertrag je nach Branche. Er regelt die Höhe deines Lohnes, deine Arbeitszeit und vieles mehr.

  • Alle Vereinbarungen über Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsort, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc. sollten im Voraus schriftlich festgelegt werden.

  • Wenn du länger als einen Monat arbeitest, muss dir dein:e Arbeitgeber:in einen Dienstzettel geben, der diese Vereinbarungen enthält.

TIPP: Den Muster-Dienstzettel erhältst du auf der Website der Arbeiterkammer Steiermark und noch viel mehr Tipps, Infos und Broschüren.


Ein Nebenjob

...ist das Richtige für dich, wenn du...

  • ...neben der Schule oder deinem Studium arbeiten möchtest, um...

  • ...Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.

  • ...dein Taschengeld aufzubessern.

Meist hat ein Nebenjob nichts mit deiner Ausbildung zu tun. Beachte unbedingt die Art des Dienstvertrages - meistens arbeitest du als geringfügig Beschäftigte:r, als Werk- oder freie:r Dienstnehmer:in.

Genaue Infos dazu findest du in der Broschüre Ferien- und Nebenjobsuche, oder dem LOGO Infoblatt Ferien- und Nebenjobs.

TIPP: Link Dich mal in die LOGO Jobbörse ein, vielleicht findest du gleich einen passenden Job für dich!

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