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Infos und Facts zur IBA

• Integrative Lehre für Jugendliche mit Einschränkung •

Durch die integrative oder auch verlängerte Berufsausbildung sollen Jugendliche, die aufgrund ihrer Einschränkung eine reguläre Lehre nicht abschließen können, eine berufliche Ausbildung erhalten und sich in das Berufsleben eingliedern können.

Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung

  • Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu 1 bzw. maximal 2 Jahren verlängerten Lehrzeit.
    Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung. 

  • Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von 1 bis 3 Jahren.
    Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt, allenfalls ergänzt durch Teile der Berufsbilder weiterer Lehrberufe. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung.

Zielgruppe der integrativen Lehre

Für die integrative Berufsausbildung kommen benachteiligte Personen (Personen, die nicht in eine reguläre Lehre vermittelt werden konnten) in Betracht sofern sie einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
  • Personen ohne bzw. mit negativem Hauptschulabschluss oder
  • Menschen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes (Landesbehindertengesetzes) oder
  • Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle gefunden werden kann.

Ausbildungsort

Die Ausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. Jugendliche, die im Rahmen der integrativen Berufsausbildung in einem Lehrverhältnis mit verlängerten Lehrzeit ausgebildet werden, müssen die Berufsschule besuchen.

Während der Ausbildung im Rahmen einer Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele.

Berufsausbildungsassistenz

Das Ausbildungsverhältnis ist durch eine Berufsausbildungsassistenz zu begleiten. Berufsausbildungsassistent*innen begleiten und unterstützen dabei benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildung im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.

Aufgaben der Berufsausbildungsassistent:innen:

  • Begleitung und Unterstützung des Ausbildungsverhältnisses. Die Assistent:innen leisten dabei einen Beitrag zur Lösung von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen.
  • Mitwirkung bei der Festlegung der Ausbildungsziele zu Beginn. Die Ziele der Berufsausbildung werden dabei gemeinsam mit den Personen bzw. Erziehungsberechtigten, Lehrbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen, unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters festgelegt.
  • Abnahme von Abschlussprüfungen gemeinsam mit Expert:innen am Ende der Ausbildung für Jugendliche, die in Teilqualifikation ausgebildet werden.
  • Unterstützung bei einem Wechsel zwischen den Ausbildungsarten.

2 Möglichkeiten zum Abschluss der integrativen Berufsausbildung

  • Bei verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung
  • Bei Teilqualifikation: Abschlussprüfung über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten frühestens 12 Wochen vor dem regulären Ende der Ausbildung. Die erreichte Qualifikation wird durch ein:e Berufsexpert:in und ein Mitglied der Berufsausbildungsassistenz festgestellt.

Entlohnung und Sozialversicherung während der Ausbildung

Benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit Behinderung, die in einem Lehrbetrieb einen Beruf erlernen, erhalten während der Ausbildung eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe durch den Kollektivvertrag geregelt ist.

Erfolgt die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtungen und nicht in einem Unternehmen, so wird üblicherweise eine Beihilfe ausbezahlt. Diese Beihilfe wird auch "Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes" (DLU) genannt.

WICHTIG:

Während der gesamten Ausbildung besteht darüber hinaus Sozialversicherungs-Pflicht. Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe!

Mehr Infos finden sich unter anderem auf der AMS Website, Website der Arbeiterkammer oder bei  Jugend am Werk!

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