
Durch die integrative oder auch verlängerte Berufsausbildung sollen Jugendliche, die aufgrund ihrer Einschränkung eine reguläre Lehre nicht abschließen können, eine berufliche Ausbildung erhalten und sich in das Berufsleben eingliedern können.
Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu 1 bzw. maximal 2 Jahren verlängerten Lehrzeit.
Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung.
Für die integrative Berufsausbildung kommen benachteiligte Personen (Personen, die nicht in eine reguläre Lehre vermittelt werden konnten) in Betracht sofern sie einer der folgenden Gruppen angehören:
Die Ausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. Jugendliche, die im Rahmen der integrativen Berufsausbildung in einem Lehrverhältnis mit verlängerten Lehrzeit ausgebildet werden, müssen die Berufsschule besuchen.
Während der Ausbildung im Rahmen einer Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele.
Das Ausbildungsverhältnis ist durch eine Berufsausbildungsassistenz zu begleiten. Berufsausbildungsassistent*innen begleiten und unterstützen dabei benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildung im Betrieb (in der Ausbildungseinrichtung) und in der Berufsschule.
Benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit Behinderung, die in einem Lehrbetrieb einen Beruf erlernen, erhalten während der Ausbildung eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe durch den Kollektivvertrag geregelt ist.
Erfolgt die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtungen und nicht in einem Unternehmen, so wird üblicherweise eine Beihilfe ausbezahlt. Diese Beihilfe wird auch "Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes" (DLU) genannt.
Während der gesamten Ausbildung besteht darüber hinaus Sozialversicherungs-Pflicht. Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe!
Mehr Infos finden sich unter anderem auf der AMS Website, Website der Arbeiterkammer oder bei Jugend am Werk!