
Wenn Du einen der folgenden Dienste leistest oder geleistet hast und die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wirst Du nicht mehr zum Zivildienst herangezogen:
Facts
Falls du den Dienst aus Gründen, die du nicht zu vertreten hast, vorzeitig beendest, werden die bereits absolvierten Tage auf den Zivildienst angerechnet, soweit diese zwei Monate übersteigen. Die verbleibenden Monate sind als Zivildienst zu leisten.
Freiwilliges Sozialjahr:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abt. V/A/6, Freiwilligenpolitik
E-Mail: anton.hoerting@sozialministerium.at od. manuel.aigner@sozialministerium.at, Homepage: www.freiwilligenweb.at
Freiwilliges Umweltschutzjahr:
Jugend-Umwelt-Plattform JUMP, c/o Umweltbundesamt
Tel: 01/31304-2012, E-Mail: fuj@jugendumwelt.at, Homepage: www.jugendumwelt.at
Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abt. V/A/6, Freiwilligenpolitik Tel: 01/711 00-866 398 oder Tel: 01/711 00-866 515, Homepage: www.freiwilligenweb.at
E-Mail: wolfgang.gschliffner@sozialministerium.at
Freiwilligendienst im Ausland im Rahmen von Erasmus+:
IZ – Verein zur Förderung von Vielfalt, Dialog und Bildung
Tel: 01/586 75 44, E-Mail: office@iz.or.at, Internet: www.jugendinaktion.at